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Jahresabschluss

Der digitale Finanzbericht
Jahreabschlüsse
Die meisten Kaufleute sind gesetzlich dazu verpflichtet, Buchhaltung zu führen und einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser Prozess ist zeitaufwändig und erfordert Ressourcen, die am besten an erfahrene Fachleute, wie die Steuerberatungskanzlei Hartmann – Ihr Steuerberater in Wedel– ausgelagert werden sollten.
Durch die sorgfältige und professionelle Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung durch Steuerberater Hartmann wird der Jahresabschluss nicht nur als lästige Pflicht angesehen. Als Unternehmer profitieren Sie vielmehr von wertvollen Erkenntnissen, die sich aus der Bilanz ableiten lassen.
- Wir übernehmen sämtliche Aspekte der Jahresabschlusserstellung – auch während des laufenden Geschäftsjahres.
- Mit der Steuerkanzlei Hartmann profitieren Sie von den Vorzügen einer digitalisierten Jahresabschlusserstellung.
- Die Zahlen aus Ihrem Jahresabschluss dienen als essenzielle Grundlage für unternehmerische Entscheidungsprozesse.
- Als Steuerberater stehen wir Ihnen zur Seite und gehen proaktiv auf Herausforderungen ein.
In einer vertrauensvollen Atmosphäre besprechen wir mit Ihnen den Jahresabschluss und geben Ihnen einen transparenten Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens.
Erstellung der Handelsbilanz:
Die Handelsbilanz setzt sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen und kann bei Bedarf durch einen Anhang ergänzt werden.
Erstellung des Anhangs:
Der Anhang ist ein fester Bestandteil des Jahresabschlusses großer und mittelgroßer Kapitalgesellschaften. Während große und mittelgroße Unternehmen einen umfassenden Anhang vorlegen müssen, profitieren kleine und kleinste Kapitalgesellschaften von bestimmten Erleichterungen in der Offenlegungspflicht.
Erstellung eines Lageberichts:
Gemäß § 267 HGB sind große und mittelgroße Kapitalgesellschaften zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet.
Erstellung der Steuerbilanz:
Sollten zwischen der Steuer- und der Handelsbilanz gewisse Abweichungen bestehen, ist die Erstellung einer Steuerbilanz sinnvoll. Aus Kostengründen wird oft die Einheitsbilanz, eine Zusammenführung von Handels- und Steuerbilanz, gewählt.
Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger:
Während kleinste Kapitalgesellschaften lediglich ihren Jahresabschluss hinterlegen müssen, unterliegen kleine, mittlere und große Unternehmen einer Offenlegungspflicht. Diese wird jedoch teilweise durch Veröffentlichungserleichterungen entschärft, abhängig von der Unternehmensgröße, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme.
Unsere Kompetenzen
